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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verkehrsüberwachungsamt

 
Die Aufgaben des 1987 gegründeten Verkehrsüberwachungsamtes erstrecken sich in allen Organisationsbereichen auf das große Thema "Kraftfahrzeug".
Dabei geht es nicht nur um die oft sehr kontrovers diskutierten Einsätze z. B. gegen das Falschparken, sondern seit der Angliederung der früher zum Ordnungsamt gehörenden Verkehrsabteilung im Jahre 2004 auch um alle Angelegenheiten zum Betrieb des Fahrzeugs (angefangen bei der Zulassung über die Ummeldung bis hin zur Stilllegung) ebenso wie z. B. die Themen "Führerscheine, Taxikonzessionen, Busgenehmigungen, Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnisse".

Die drei Abteilungen des Amtes 31 gliedern sich in

Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm A
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 122777
06131 123086

Montag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag  9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.

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