Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Bei Beschädigung
- alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
- auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
27.11.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verkehrsüberwachungsamt
Die Aufgaben des 1987 gegründeten Verkehrsüberwachungsamtes erstrecken sich in allen Organisationsbereichen auf das große Thema "Kraftfahrzeug".
Dabei geht es nicht nur um die oft sehr kontrovers diskutierten Einsätze z. B. gegen das Falschparken, sondern seit der Angliederung der früher zum Ordnungsamt gehörenden Verkehrsabteilung im Jahre 2004 auch um alle Angelegenheiten zum Betrieb des Fahrzeugs (angefangen bei der Zulassung über die Ummeldung bis hin zur Stilllegung) ebenso wie z. B. die Themen "Führerscheine, Taxikonzessionen, Busgenehmigungen, Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnisse".
Die drei Abteilungen des Amtes 31 gliedern sich in
- Abteilung Verkehrsüberwachung/Außendienst,
- Abteilung Bußgeldstelle/Abschleppangelegenheiten,
- Abteilung Verkehrsabteilung mit Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm A
Postanschrift
55028 Mainz
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Zuständig für:
- Mainz:
Zuständig für:
- Mainz:
Postanschrift
55028 Mainz
Adresse
55129 Mainz
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Mainz:
Zuständig für:
- Mainz:
Zuständig für:
- Mainz:
Adresse
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Telefon
Zuständig für:
- Mainz:
Verkehrsabteilung
Adresse
55129 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Kontakt
Telefon
Fax
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
55129 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.