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Vaterschaftsanerkennung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Ihre zuständige Stelle:

Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen

Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft
Ein Stück begleiten – viel bewegen
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und spannenden aber auch verantwortungsvollen Aufgabe?
Übernehmen Sie die rechtliche Vertretung für ein Kind, dessen Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben können.

Die betroffenen Kinder leben in der Regel in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie. Vormunde üben das Sorgerecht anstelle der Eltern aus und entscheiden in wichtigen Fragen der Erziehung, Schule, Ausbildung, Gesundheit und anderen Bereichen. 
Vormunde halten regelmäßig Kontakt zu ihrem Mündel und sorgen für dessen Wohlergehen. 
Vormunde werden für diese verantwortungsvolle Aufgabe vom Gericht bestellt.
Zur Ausübung dieses Ehrenamtes erhalten Sie eine Schulung und können während der Ausübung des Ehrenamtes Beratung, Begleitung und Fortbildung in Anspruch nehmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!

Ansprechpartnerin
Frau Gerburg Rizzi
Fachstelle Ehrenamtliche Vormundschaften

Postanschrift: Kaisterstr. 3 - 5
55116 Mainz
Bemerkung:
Erthalstr. 1, 1. Stock
06131 123509

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Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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