Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Ihre zuständige Stelle:

Amtsvormundschaft, Beistandschaft und Beurkundungswesen

Die Mitarbeiter:innen der Amtsvormundschaften kümmern sich um die Erziehung und Versorgung von Kindern, wenn deren Eltern dies nicht mehr oder nur teilweise können oder dürfen. Dies kann passieren, wenn z.B. der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, die Mutter minderjährig ist oder den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. 

Im Team Beistandschaften und Beurkundungswesen werden folgende Aufgaben bearbeitet:

Beistandschaften: Ein Antrag auf Beistandschaft kann gestellt werden, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen sind.

Betreuungsunterhalt: Beratung zu dieser Unterhaltsleistung für allein erziehendende Elternteile. Dieser wird gezahlt, wenn sich die Eltern eines gemeinsamen Kindes getrennt haben und der erziehende Elternteil aufgrund der Betreuung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Beurkundungen: Kostenlose Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen der Mutter, gemeinsamen Sorgeerklärungen, Verpflichtungen zur Unterhaltsleistung, wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind. 

Sorgeerklärung: Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts für ein Kind von nicht verheirateten Eltern. 

Unterhalt: Die Mitarbeiter:innen beraten in Unterhaltsfragen sowie bei der Geltendmachung von Unterhalt. 

Vaterschaftsfeststellung: Beratung und Durchführung der Vaterschaftsfeststellung

Erthalstraße 2
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifaziusturm B, 12. Stock
06131 122767
06131 123396

Möchten Sie persönlich mit uns sprechen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Alle Informationen anzeigen