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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
  •  

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Neufahrzeugen mit Tageszulassung nicht mehr um eine Neuzulassung handelt, da hier bereits ein Haltereintrag mit Kennzeichenzuteilung in den Fahrzeugpapieren existiert. In diesem Fall ist die Umschreibung des Fahrzeuges erforderlich.

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Vorsprache:

Wenn Sie ein Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle zulassen möchten, vereinbaren Sie bitte zuvor online einen Termin. 

Voraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
  • Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verkehrsüberwachungsamt

 
Die Aufgaben des 1987 gegründeten Verkehrsüberwachungsamtes erstrecken sich in allen Organisationsbereichen auf das große Thema "Kraftfahrzeug".
Dabei geht es nicht nur um die oft sehr kontrovers diskutierten Einsätze z. B. gegen das Falschparken, sondern seit der Angliederung der früher zum Ordnungsamt gehörenden Verkehrsabteilung im Jahre 2004 auch um alle Angelegenheiten zum Betrieb des Fahrzeugs (angefangen bei der Zulassung über die Ummeldung bis hin zur Stilllegung) ebenso wie z. B. die Themen "Führerscheine, Taxikonzessionen, Busgenehmigungen, Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnisse".

Die drei Abteilungen des Amtes 31 gliedern sich in

Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
Bemerkung:
Bonifazius-Turm A
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 122777
06131 123086

Montag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag  9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.

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