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Kleingarten pachten

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier   Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.

Ihre zuständige Stelle:

Technische Dienste, Instandsetzung und Zoo Mainz

Die Abteilung kümmert sich um die Instandsetzung von Grünanlagen, der Spiel- und Sportplätze, der Kita- und Schulaußenanlagen und die Sicherheitskontrollen aller Spielanlagen. Weiterhin gehören zu den Aufgaben der Betrieb der Brunnenanlagen und der Wasserspielplätze, das Kleingartenwesen sowie der Betrieb des Zoos Mainz.

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B
55131 Mainz
Bemerkung:
Grün- und Umweltamt

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden

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