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Kleingarten pachten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier   Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grün- und Umweltamt

Für allgemeine Fragen zum praktischen Umweltschutz wenden Sie sich bitte an den Mainzer Umweltladen.

Für Erstauskünfte zu Bäumen, Grünflächen, Parkanlagen und Spielplätzen im städtischen Bereich steht Ihnen unser Grüntelefon zur Verfügung: 06131/12-3325


Mehr zu Grün, Umwelt- und Naturschutz

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B
55131 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
06131 122850
06131 123357

Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Montag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Und nach persönlicher Vereinbarung.

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