Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermLandespflegegeld

Landespflegegeld

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Sie erhalten bereits Landespflegegeld?

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten, füllen Sie bitte den jährlichen Fragebogen aus. Sie finden ihn im Downloadbereich.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr

Ihre zuständige Stelle:

Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld

Das Sachgebiet berät pflegebedürftige Menschen zu Leistungen der Hilfe zur Pflege, wenn die Pflegekosten nicht selbst getragen werden können. Es nimmt Anträge entgegen und bearbeitet diese. Zudem bearbeitet es Anträge auf Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz Rheinland-Pfalz.

Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 122724
06131 122954

Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr 

Alle Informationen anzeigen