Abholung von Sperrmüll anmelden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Abholung ist für Privathaushalte viermal im Jahr kostenfrei.
Sie müssen den Sperrmüll ca. 2 bis 3 Wochen vor Abholung anmelden.
Ihre zuständige Stelle:
Kommunikation
Neben der Haupttätigkeit, der Abfallberatung für Privathaushalte, ist das Sachgebiet Kommunikation für die Homepage der KAW zuständig. Es klärt die Bürger:innen zu den Themen Abfallvermeidung und richtige Trennung auf, beispielsweise in Veranstaltungen und Aktionen, im Mainzer Müllmagazin, in Flyern und Informationsbroschüren sowie im Podcast der KAW. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört der Mainzer Umweltladen und das breitgefächerte Angebot der Abfallpädagogik, unter anderem das UmweltBildungsZentrum in Mainz-Weisenau.
Adresse
55120 Mainz
Bemerkung:
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW)
Postanschrift
55014 Mainz
Kontakt
Telefon
Formulare
Sperrmüll, Abholung Terminanfrage
Sperrmüll, Informationen der KAW Mainz-Bingen