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Wohnberechtigungsschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
  • Spezieller Wohnberechtigungsschein
    Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Der Vordruck ist erhältlich:

  • im Amt für soziale Leistungen
  • an der Information im Stadthaus
  • in den Ortsverwaltungen

Um persönlich mit uns zu sprechen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Die Unterlagen können Sie dann per Post, Fax oder E-Mail an das Amt für soziale Leistungen schicken.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Amt für soziale Leistungen

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123620
06131 122962

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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