Wohnberechtigungsschein
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.
Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen. - Spezieller Wohnberechtigungsschein
Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz
Der Vordruck ist erhältlich:
- im Amt für soziale Leistungen
- an der Information im Stadthaus
- in den Ortsverwaltungen
Um persönlich mit uns zu sprechen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Die Unterlagen können Sie dann per Post, Fax oder E-Mail an das Amt für soziale Leistungen schicken.