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Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

In den meisten Stadtbereichen reinigt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz Bürgersteige und Fahrbahnen. Dafür müssen satzungsgemäß angrenzende Grundstückseigentümer:innen eine Straßenreinigungsgebühr bezahlen. In anderen Straßen sind Grundstückseigentümer:innen bzw. durch sie Beauftragte selbst für die Reinigung zuständig.

Alle Straßen, die die Stadtreinigung reinigt (nicht eingeschlossen sind Schneeräumung und Bestreuen bei Glätte), können Sie im Straßenverzeichnis Teil A einsehen.

Links zum Straßenverzeichnis und zu weiteren Informationen finden Sie am Ende dieser Seite.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Straßenreinigung und Winterdienst

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Zwerchallee 24
55120 Mainz
Bemerkung:
Stadtreinigung - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz
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