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mixins.searchInfo_searchTermWassergefährdende Stoffe Meldung Austritt

Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder, der mit wassergefährdenden Stoffen umgeht oder diese transportiert, hat das Austreten dieser Stoffe in nicht nur unerheblicher Menge der zuständigen Stelle zu melden, wenn diese Stoffe in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen oder gelangen können. Wassergefährdende Eigenschaften haben z.B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte. Ob eine Menge erheblich ist, oder nicht, hängt von den Stoffeigenschaften und der Umgebung (z.B. Wasserschutzgebiet) ab. Wenn Sie unsicher sind, berät Sie die zuständige Stelle.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Grün- und Umweltamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für allgemeine Fragen zum praktischen Umweltschutz wenden Sie sich bitte an den Mainzer Umweltladen.

Für Erstauskünfte zu Bäumen, Grünflächen, Parkanlagen und Spielplätzen im städtischen Bereich steht Ihnen unser Grüntelefon zur Verfügung: 06131/12-3325


Mehr zu Grün, Umwelt- und Naturschutz

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B
55131 Mainz
Bemerkung:
Grün- und Umweltamt

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden
06131 122850
06131 123357

Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet.

Montag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag:  9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
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