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Einbürgerung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
  •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
  •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
  •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse
  •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
  •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt passt[t]genau wenden (www.passtgenau-bzi.de/). Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: sjawie@bzi-bundesintegrationsrat.de.

Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung derzeit nicht zur Verfügung steht. Der Termin wird nach Übersendung des QuickChecks durch die Sachbearbeiter:innen vergeben. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.

Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden.


Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Namensänderung oder eine Beratung für die Namensänderung, dann senden sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort "Beratung" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: namensaenderung@stadt.mainz.de

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123084

Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.

Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk passt[t]genau wenden:

Zum Beratungsnetzwerk für Einbürgerungsinteressierte (pass[t]genau)


Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel.

Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

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