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Fachschule Sozialwesen (BBS) aufnehmen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Fachschule für Sozialwesen bietet Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im sozialpädagogischen Bereich und unterteilt sich in folgende Fachrichtungen (Ihre spätere Berufsbezeichnung):

  • Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher)
  • Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger)
  • Heilpädagogik (Staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge)
  • Organisation und Führung (Staatlich anerkannte Fachwirtin/staatlich anerkannter Fachwirt für Organisation und Führung, Schwerpunkt Sozialwesen)

Für Ihre Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege benötigen Sie neben dem qualifizierten Sekundarabschluss I eine berufliche Vorbildung. Dies kann zum Beispiel sein:

  • eine abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder
  • eine Ausbildung im Beamtenverhältnis oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
  • mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind oder
  • die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einem mind. viermonatigem Praktikum im sozialpädagogischen Bereich

Eine weitere geeignete berufliche Vorbildung ist der erfolgreiche Besuch der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz mit dem Abschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin/staatlich geprüfter Sozialassistent.

Der Besuch der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege, kann in Vollzeit- oder Teilzeitausbildung erfolgen und dauert mindestens drei Jahre.

Für die Weiterbildung an der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik, benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger und eine danach mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung. 

Wenn Sie Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen übernehmen und die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Organisation und Führung, besuchen wollen, müssen Sie eine mindestens dreijährige sozialpflegerische, sozialpädagogische oder pflegerische Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit in einer entsprechenden Einrichtung abgeschlossen haben.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Staatlich anerkannte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschule der Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

BBS Mainz Uniklinikum

Am Pulverturm 13
55131 Mainz
06131 173255
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