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Elterngeld beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Fragen zum Antrag / Beratungstermin

Die telefonischen Sprechzeiten der Elterngeldstelle sind Dienstag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr.

Wenn Sie persönlich mit den Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Elterngeld

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgrund der angespannten Personalsituation kommt es zu einer sehr langen Antragsbearbeitungszeit.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Postanschrift 3620
55026 Mainz

Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 11 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, müssen Sie zuvor einen Termin vereinbaren.

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

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