Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Sie reichen Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich über die Entscheidung.
Zuständig ist die örtliche Straßenbaubehörde.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Es gibt folgende Hinweise:
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
11.10.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Abteilung ist im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt angesiedelt und für vielfältige Aufgaben in den Bereichen Gewerberecht und Sondernutzung, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Allgemeine Ordnungsverwaltung (hier u. a. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht, Veranstaltungen, Prostitutionsschutz), Fundbüro sowie die Allgemeine Gefahrenabwehr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Kontakt
Telefon
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. +49 6131 12-49333 besetzt.
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sowie bei dem Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H, Tel. +49 6131 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis St, Tel. +49 6131 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch bis Z, Tel. +49 6131 12-2399
Fundbüro:
Montag und Dienstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch:
9 bis 12 Uhr
Donnerstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag:
9 bis 12 Uhr
Ansprechpartner
Postanschrift
55026 Mainz
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
Zuständig für:
Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
Postanschrift
55026 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).