Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Bei Beschädigung
- alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
- auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
27.11.2024
Ihre zuständige Stelle:
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Aktuelle Hinweise:
- Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor online einen Termin vereinbaren.
- Umstellung "Altführerschein" (Papierführerschein grau oder rosa) in einen neuen EU-Kartenführerschein.
Für diese Leistungen benötigen Sie einen verbindlichen Online-Termin:
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Personenbeförderungs-/Fahrschulangelegenheiten
- digitale EU-Fahrtenschreiberkarten
Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis zur Terminvereinbarung
- Termine können wir nur an Bürger:innen mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz vergeben.
- Zifferncode: Direkt nach der Terminvereinbarung erhalten Sie eine E-Mail mit der Terminbestätigung und der entsprechenden Terminkennung (Zifferncode). Diese halten Sie bitte bei Ihrem Besuch bei uns im Hause bereit!
- Stornierung: Wenn Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir dringend darum, diesen zu stornieren. So können wir ihn für andere Bürger:innen wieder freigeben. Hierzu erhalten Sie in Ihrer Terminbestätigung ebenfalls einen entsprechenden Link.
- Vollständige Unterlagen: Um Ihnen unnötigen Zeitverlust oder doppelte Wege zu ersparen, prüfen Sie bitte vorab, ob alle Voraussetzungen/Unterlagen für die jeweilige Beantragung vorliegen. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen.
Führerschein umtauschen – Umstellung "Altführerschein" in neuen EU-Kartenführerschein
- Aufgrund der 3. Führerscheinrichtlinie sind alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
- Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde
Bereich Ersterteilung
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
- Ersatzführerschein (bei Verlust)
- Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen
- Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE
Bereich Neuerteilung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Ausstellung internationaler Führerschein
- Ausstellung Fahrgastbeförderungsschein
- Abnahme Ortskenntnisprüfung für Taxis
Bereich Personenbeförderung/ Fahrschul- und Fahrlehrer:innenwesen
- Angelegenheiten zur Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus)
- Fahrschulangelegenheiten
- Fahrlehrer:innenangelegenheiten
- Ausstellung von digitalen EU-Fahrtenschreiberkarten
- Fahrer:innenkarten
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarten
Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen zu den Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.
Weitere Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde und Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung
- Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- Erteilung von Prüfaufträgen an den TÜV
- Erstellung von Karteikartenabschriften für andere Fahrerlaubnisbehörden
- Bestellung von EU-Kartenführerscheinen bei der Bundesdruckerei in Berlin
- Eignungsüberprüfungen bei Auffälligkeiten wegen
Aggression, Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch, sonstige körperliche und geistige Erkrankungen - Nachkontrollen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte)
- Maßnahmen bei Auffälligkeiten durch Fahranfänger:innen auf Probe
- Ablehnen von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen
Adresse
55129 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.