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Apostille beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes 
  • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte

Europaallee 7
67657 Kaiserslautern
0631 842-0
0631 842-17190
Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
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