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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bauaufsicht, Baugenehmigung

Halbergstr. 1
67061 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-3063
+49 621 504-3796

Montag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr

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