Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Fahrerlaubnisse

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3322

Eine Online-Terminvereinbarung ist  zwingend erforderlich

Montag, Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag
07:00 bis 13:00 Uh

Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
07:00 bis 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen