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mixins.searchInfo_searchTermUntersuchungsberechtigungsschein beantragen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3724
+49 621 504-3549

Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

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