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mixins.searchInfo_searchTermKinder und Jugendliche Inobhutnahme

Kinder und Jugendliche Inobhutnahme

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Oggersheim, Ruchheim, Friesenheim

Berthold-Schwarz-Straße 26
67063 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
+49 621 504-4357
+49 621 504-4358

Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
 

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