Familien- und Sozialpass
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein
Der Familienpass berechtigt zu folgenden Vergünstigungen:
Ermäßigung auf
- Einzelkarten für Frei- und Hallenbäder,
- Theaterkarten im freien Verkauf, 25 Prozent
- Kostenpflichtige Veranstaltungen in Jugendfreizeitstätten, 50 Prozent
- Kostenpflichtige Veranstaltungen im Wilhelm-Hack-Museum, 50 Prozent
Im Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses müssen folgende Angaben zwingend gemacht werden:
- Familienname
- Geburtsdatum
- Familienstand
- Angaben über persönliche Verhältnisse (der Haushalt besteht aus einer Familie mit drei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren (auch Pflegekindern) oder einer Familie mit nur einem Elternteil und zwei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren (auch Pflegekindern))