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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Umwelt - Untere Wasserbehörde

Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-2391
+49 621 504-3753
+49 621 504-2962
+49 621 504-3788

Termine nach Vereinbarung

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