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mixins.searchInfo_searchTermSchülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.  

Für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der besuchten Schulart auch Art und Grad einer Behinderung zu berücksichtigen. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schulbus ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.    

Bei darüber hinausgehenden behinderungsbedingten Aufwendungen  kann im Einzelfall ein individueller Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Schulbuchausleihe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Rathausplatz 10
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für unterjährige Buchrückgaben aufgrund von Schulwechsel bzw. Wegzug möglich

Telefonische Erreichbarkeit

Mo + Di + Do  09:00-11:30

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