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mixins.searchInfo_searchTermMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3724
+49 621 504-3549

Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

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