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mixins.searchInfo_searchTermStraßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenreinigung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kaiserwörthdamm 3a
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3415
+49 621 504-4514

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr

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