Straßenschäden/Gehwegschäden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein
Für die Behebung von Straßen- bzw. Gehwegschäden ist der Bereich Tiefbau zuständig.
Schäden sind z. B.
- Stolperkanten
- abgesackte Gehwegplatten
- Setzungen
- Schlaglöcher
- Abplatzungen
- fehlende Wiederherstellung der Oberfläche
- Aufbruch
- Wurzelschäden
- Hebungen des Belages
- fehlende/verblasste Markierungen
- defekte Brückengeländer
- defekte Schutzplanken
- beschädigte Verkehrsschilder
- beschädigte Signalanlagen
- beschädigte Straßenleuchten
Schäden können über den Mängelmelder, schriftlich, telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Folgende Angaben sind wichtig:
- was ist defekt
- Beschreibung des Schadens
- besteht eine Gefährdung durch den Schaden
- genaue Ortsangabe, Straße, Hausnummer
- Name, Anschrift und Telefonnumer des Meldenden