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mixins.searchInfo_searchTermGefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Pit Bull Terrier.

Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

Ihre zuständige Stelle:

Umwelt - Untere Naturschutzbehörde/ Artenschutz, gefährliche Hunde

Bismarckstraße 29
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-2624
+49 621 504-3524
+49 621 504-3788

Termine nach Vereinbarung

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