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mixins.searchInfo_searchTermWohnberechtigungsschein Anspruch berechnen

Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wird die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) eingehalten, ist der wohnungssuchenden Person der beantragte Wohnberechtigungsschein zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG).

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3724
+49 621 504-3549

Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

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