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mixins.searchInfo_searchTermElektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben

Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3054

Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen.

Öffnungszeten: 

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.

 

Inhalt E-Mail Anfragen:

Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.

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