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Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In Deutschland sind bei Einreise eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zu treffen. Kinder- und Jugendliche in diesem Sinne sind minderjährige drittstaatsangehörige Personen, in der Regel aus Kriegs- und Krisengebieten, die ohne Sorgeberechtigte in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Diese haben einen Anspruch auf Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Leitgedanke dieses Gesetzes ist es, dass jeder junge Mensch in Deutschland ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Mit den Regelungen des SGB VIII werden auch die aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ergebenden Verpflichtungen Deutschlands, wonach Kinder- und Jugendliche ein Recht darauf haben, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden, durch nationales Recht umgesetzt.

Diese Kinder und Jugendlichen haben damit dieselben Rechte wie Deutsche nach dem SGB VIII. Der Kindesschutz hat Vorrang gegenüber den ausländerrechtlichen Regelungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes. 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Oggersheim, Ruchheim, Friesenheim

Berthold-Schwarz-Straße 26
67063 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
+49 621 504-4357
+49 621 504-4358

Montag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
 

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