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Bioabfall

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende

  1. Park- und Gartenabfälle,
  2. Landschaftspflegeabfälle,
  3. Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel und vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben sowie
  4. Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die den in den Nummern 1 bis 3 genannten Abfällen nach Art, Beschaffenheit oder stofflichen Eigenschaften vergleichbar sind.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz
Schädlingsbefall

Richtige Entsorgung

Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:

 

-       Kleine Mengen an geschädigtem Buchsschnitt können in verschlossenen Kunststofftüten in die Restmülltonne gegeben werden.

-       Größere Mengen befallener Buchsbaumpflanzen können in gut verschlossenen Kunststoffsäcken beim Entsorgungszentrum des EWL in Landau-Mörlheim abgegeben werden. Sie werden dort wie Restabfall eingestuft.

-       Auf gar keinen Fall dürfen vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen als Grünabfall in Form von Bündeln, im Grünschnittsammelsack oder lose bei der Grünschnittsammelstelle entsorgt werden.

-       Auch von einer Kompostierung im eigenen Garten rät der EWL dringend ab.

 

Ausbreitung verhindern

Hintergrund für diese Hygieneempfehlungen ist die Tatsache, dass der Buchsbaumzünsler und seine rund fünf Zentimeter langen Raupen erst bei länger anhaltenden Temperaturen von mindestens 55 Grad unschädlich gemacht werden. Dies ist bei der Eigenkompostierung und bei der Zwischenlagerung von Grüngut nicht immer gewährleistet. Wenn sich alle Gartenbesitzer an diese Vorsichtsmaßnahmen halten, haben sie auch künftig Freude an ihren Buchsbaumpflanzen.

Bioabfall
Biologische Abfälle aus dem Garten oder Küche können Sie entweder selbst kompostieren oder über die grüne Biotonne entsorgen.

Was gehört in die grüne Biotonne?

In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.

  • Feste Speisereste Brot– und Kuchenreste
  • Eierschalen 
  •  Kaffee– und Teesatz mit Filter 
  •  Obst– und Gemüsereste 
  •  Kartoffelschalen
  •  Südfrüchte 
  •  Grünschnitt und Laub aus dem Garten 
  •  Rasenschnitt 
  •  Schnittblumen und Blumenstöcke 
  •  Küchenpapier in geringen Mengen 
  •  Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter organischer Stoffe

Was ist bei der Biotonne zu beachten?

  • Stellen Sie die Bio-Tonne an einen schattigen Standort.
  • Füllen Sie nur verrottbare organische Materialien wie Küchen,- Garten- und Grünabfälle ein. 
  • Das Einfüllen großer Mengen Speisereste aus z.B. Großküchen oder Gastronomiebetrieben ist nicht erlaubt. Diese müssen gesondert entsorgt werden (Speiseabfallverwerter ).
  • Nicht zu nasses Material einfüllen (keine Suppen und Soßen oder ähnliches), da Nässe zur Geruchsentwicklung führt. Allgemein gilt: Je trockener das Material, desto weniger Geruchsprobleme im Sommer bzw. Frostprobleme im Winter.
  • Nach jeder dritten oder vierten Leerung das Gefäß ausspritzen oder reinigen. 
  •  In der kalten Jahreszeit verhindert ein Auskleiden mit mehrlagigem Zeitungspapier das Festfrieren der Bioabfälle am Boden der Tonne.
  • Sehr feuchte Bioabfälle können in Zeitungspapier verpackt eingegeben werden. 
  •  Keinesfalls Bioabfälle in Plastiktüten in die Tonne geben! Bitte verwenden Sie Zeitungspapier oder kompostierbare Papiertüten.
  • Tierkörper und -teile dürfen nicht kompostiert werden. Diese können über Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden.
  • Sollten sich in einigen Fällen Probleme mit Insektenbefall ergeben, hilft eine Dosis Kalk. Wegen der Verätzungsgefahr sollte jedoch kein aggressiver Brand- o. Ätzkalk verwendet werden.

Wann wird die Biotonne geleert?

Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen

Was darf nicht in die Biotonne?

Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK

Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE

Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE

Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG

Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE

Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?

Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern. Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.

Schädlingsbefall

Richtige Entsorgung

Um die Ausbreitung des Schädlings (z.B. Buchsbaumzünsler) einzudämmen, rät der EWL zur regelmäßigen Kontrolle von Buchsbaumpflanzen auf Schäden. Typisch sind feinfädige Gespinste sowie Kotreste an Blättern und Trieben. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind rund fünf Zentimeter lang und grün mit dunklen Punkten. Sie fressen zunächst die Blätter, anschließend auch die grüne Zweigrinde. Konsequenter Rückschnitt von befallenen Pflanzen ist wichtig, allerdings müssen die Zweige fachgerecht entsorgt werden:

Annahme beim Grünschnittsammelplatz auf dem Wertstoffhof

Bioabfall
Biologische Abfälle aus dem Garten oder Küche können Sie entweder selbst kompostieren oder über die grüne Biotonne entsorgen.

Vorbemerkung

Durch die Behandlung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage und der anschliesenden Kompostierung werden invasiven Neophyten insbesondere Japan‐, Sachalin und Bastard‐Knöterich, Riesen‐Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut unschädlich gemacht. Diese können also problemlos in der Biotonne entsorgt werden.

Was gehört in die grüne Biotonne?

In die grüne Biotonne gehören alle leicht verrottbaren organischen Abfälle aus Küche (in haushaltsüblichen Mengen) und Garten.

  • Feste Speisereste, Brot– und Kuchenreste
  • Eierschalen 
  •  Kaffee– und Teesatz mit Filter 
  •  Obst– und Gemüsereste 
  •  Kartoffelschalen
  •  Südfrüchte 
  •  Grünschnitt und Laub aus dem Garten 
  •  Rasenschnitt 
  •  Schnittblumen und Blumenstöcke 
  •  Küchenpapier in geringen Mengen 
  •  Zeitungspapier zum Einwickeln feuchter organischer Stoffe

Was ist bei der Biotonne zu beachten?

  • Stellen Sie die Bio-Tonne an einen schattigen Standort.
  • Füllen Sie nur verrottbare organische Materialien wie Küchen,- Garten- und Grünabfälle ein. 
  • Das Einfüllen großer Mengen Speisereste aus z.B. Großküchen oder Gastronomiebetrieben ist nicht erlaubt. Diese müssen gesondert entsorgt werden (Speiseabfallverwerter ).
  • Nicht zu nasses Material einfüllen (keine Suppen und Soßen oder ähnliches), da Nässe zur Geruchsentwicklung führt. Allgemein gilt: Je trockener das Material, desto weniger Geruchsprobleme im Sommer bzw. Frostprobleme im Winter.
  • Nach jeder dritten oder vierten Leerung das Gefäß ausspritzen oder reinigen. 
  •  In der kalten Jahreszeit verhindert ein Auskleiden mit mehrlagigem Zeitungspapier das Festfrieren der Bioabfälle am Boden der Tonne.
  • Sehr feuchte Bioabfälle können in Zeitungspapier verpackt eingegeben werden. 
  •  Keinesfalls Bioabfälle in (kompostierbare) Plastiktüten in die Tonne geben! Bitte verwenden Sie Zeitungspapier oder kompostierbare Papiertüten.
  • Tierkörper und -teile dürfen nicht kompostiert werden. Diese können über Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden.
  • Sollten sich in einigen Fällen Probleme mit Insektenbefall ergeben, hilft eine Dosis Kalk. Wegen der Verätzungsgefahr sollte jedoch kein aggressiver Brand- o. Ätzkalk verwendet werden.

Wann wird die Biotonne geleert?

Die Entleerung der Grünen Biotonne erfolgt mit Ausnahme der Sommermonate zweiwöchentlich. Über die Monate Juni, Juli, August und September wird wöchentlich geleert (Termine siehe Entsorgungskalender ). Das Abfallgefäß muss bis spätestens 06.00 Uhr zur Abholung bereitstehen

Was darf nicht in die Biotonne?

Druckerzeugnisse z.B.: Kataloge und Zeitschriften (farbig) ENTSORGUNG ÜBER BÜNDELSAMMLUNG/ TRANSPARENTER WERTSTOFFSACK

Wertstoffe z.B.:Kunststofftüten, Glas, Metall, Verbundstoffe (z.B. Milchtüten), Kunststoffe, Kartonagen ENTSORGUNG ÜBER TRANSPARENTE/GELBE WERTSTOFFSÄCKE oder Tonne

Restabfall z.B.: Asche, Windeln, Kehricht, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Zigarettenasche u.-filter, Kleintierstreu, Textilreste, Gummi oder Leder, Porzellan oder Keramik ENTSORGUNG ÜBER RESTABFALLTONNE

Sonderabfälle z.B.: Chemikalien, Batterien, Farben, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel ENTSORGUNG ÜBER DIE SONDERABFALLSAMMLUNG

Mineralische Stoffe z.B.: Bauschutt ENTSORGUNG ÜBER DIE BAUSCHUTTRECYCLINGANLAGE

Wie kann ich Grünschnitt aus dem Garten noch entsorgen?

Für jeden Haushalt der Stadt besteht die Möglichkeit, in haushaltsüblichen Mengen (bis 1000kg) kostenfrei, bei Bedarf am Wertstoffhof "Am Hölzel" Grünschnitt anzuliefern (dazu zählen auch Wurzeln,die frei von Erde sind). Voraussetzung ist, dass das Grundstück auf dem der Grünschnitt anfällt, durch eine Abfalltonne des EWL an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Eine Abholung ist als Grünschnittsack bzw.-bündel, gemeinsam mit der Biotonne, möglich. Grünschnittsäcke und -marken können Sie im Bauhof, dem EWL, dem Bürgerbüro (Rathaus), im Büro „Horstring“ (Danziger Platz 13-15) und in den Ortsvorsteherbüros erstehen.

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