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mixins.searchInfo_searchTermWechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Zweibrücken

Die Stadt Zweibrücken ist eine kreisfreie Stadt.

Herzogstraße 1
66468 Zweibrücken
Bemerkung:
Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Hofenfelsstraße
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Jugendbücherei
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
MAX1
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Poststraße 40
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Info- und Beratungszentrum
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06332 871-0
06332 871-100
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