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mixins.searchInfo_searchTermpharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

pharmazeutisch-technische Assistentin oder pharmazeutisch-technischer Assistent mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) prüft als Anerkennungsbehörde den im Ausland erworbenen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsausbildung. Die Feststellung der eventuell wesentlichen Unterschiede zwischen einer in Deutschland erworbenen Berufsausbildung und einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung werden durchgeführt. Nach der Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt die Erteilung eines Feststellungsbescheides. Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit und des Nachweises der weiteren persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Zweibrücken

Die Stadt Zweibrücken ist eine kreisfreie Stadt.

Herzogstraße 1
66468 Zweibrücken
Bemerkung:
Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Hofenfelsstraße
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Jugendbücherei
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
MAX1
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Poststraße 40
66482 Zweibrücken
Bemerkung:
Info- und Beratungszentrum
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06332 871-0
06332 871-100
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.