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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Bürgerbüro

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
115
+49 651 715-0
+49 651 715-17444

Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

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