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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: Ersatz

Kfz-Kennzeichen: Ersatz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AHU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind Sie als Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern anbringen zu lassen.
 
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierfür teilt die Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zu. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Trier-Saarburg

Ersetzt werden

  • ausschließlich Trierer Kennzeichen (TR / SAB)
  • Fremdkennzeichen werden nur bei der für diesen Ort zuständigen Zulassungsstelle ersetzt

Beantragung

  • erfolgt persönlich durch den Halter 
  • oder einen schriftlich Bevollmächtigten 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung

Thyrsusstr. 17-19
54292 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 07:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 13:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 13:00 Uhr

vorherige Terminvereinbarung erforderlich

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