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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
115
+49 651 715-0
+49 651 715-17444

Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

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