Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Original-Personalausweise beider und Führerscheinkopie des Antragstellers
- zusätzlich gleichzeitiger Beantragung des EU-Kartenführerscheins:
- ein weiteres biometrisches Lichtbild
- ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
- 16,30 Euro
- 25,00 Euro zusätzlich bei Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerscheines
- 22,00 Euro zusätzlich bei Expressbestellung für den Umtausch in den Kartenführerschein
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungszeit
- sofort, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorliegt
- zusätzlicher Umtausch des alten in den EU-Kartenführerschein:
- 3 Wochen
- 3 - 4 Arbeitstage bei Expressbestellung
Beantragung
- durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist
Gültigkeit
- maximal 3 Jahre bzw. 1 Jahr für Thailand
- abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
- kann nicht verlängert werden
15.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
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