Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
- für die Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) liegt bei der Verbandsgemeinde
- Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) von Personen, die bisher in stationären Einrichtungen untergebracht sind, werden ab Januar 2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt bearbeitet
- ebenso Anträge von Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) und gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zum Lebensunterhalt
Adresse
54292 Trier
Postanschrift
54216 Trier
Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
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