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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
+49 651 715-0
115

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