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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Trier-Saarburg

Beantragung

  • erfolgt persönlich
    • kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
    • in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus möglich

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

Postanschrift 2620
54216 Trier
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
115
+49 651 715-0
+49 651 715-17444

Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

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