Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Trier-Saarburg
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus möglich