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Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kelberg - Finanzen

Polizei-Bezirksdienst (Erdgeschoss, Zimmer 103)

PHK Johann Görgen: 02692 872-36




Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte (1.Obergeschoss, Zimmer 205)

Heike Gerhards: 02692 872-29 


Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02692 872-11
02692 872-13
02692 872-30
02692 872-39

Montag – Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr


Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Freitag

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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