Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Fachärztin oder Facharzt mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Anerkennung für eine Facharztbezeichnung aus einem EU-Staat haben und in Deutschland –hier Rheinland-Pfalz-als Fachärztin/-arzt arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Facharztqualifikation durch die zuständige Bezirksärztekammer. Nur dann darf diese Facharztbezeichnung in Deutschland geführt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Postanschrift 29 26
55019 Mainz
+49 6131 28822-0
+49 6131 28822-88
Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.