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Zweitpass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales

Schwimmmeister Freibad Kelberg

David Luxemburger: 02692 335


Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02692 872-40
02692 872-44
02692 872-39

Montag – Mittwoch

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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