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mixins.searchInfo_searchTermVerlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

Vorgehensweise im Falle eines verletzten oder kranken Fundtieres

Kontaktieren Sie bitte den Förderverein Eifeltierheim e.V., Frau Gabricevic, Tel. 06592 3725 oder Tel. 0179 4602239, damit diese Ihnen den zuständigen, fundortnahen Tierarzt/ärztin nennen kann. Das Tier bitte im Dringlichkeitsfall unverzüglich zur Behandlung dorthin bringen. 

Zusätzlich muss ein Fundtier dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Gerolstein, Tel. 06591 13-1085, gemeldet werden, damit der potenzielle Besitzer durch eine Anzeige ermittelt werden kann.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000
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