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mixins.searchInfo_searchTermUmschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

Mainzer Straße 25
54550 Daun
Postanschrift 12 20
54543 Daun
+49 6592 933-0
+49 6592 9850-33
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