Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermFriedhof Nutzungsrecht erwerben

Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 2 - Bauen und Umwelt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.30 Uhr 

Freitag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr

Alle Informationen anzeigen