Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Es gibt keine Frist.
Widerspruch
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
30.09.2021
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
54568 Gerolstein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Besucheranschrift
54584 Jünkerath
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Gerolstein:
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Nebenwohnung anmelden
- Online-Terminvergabe
- Personalausweis beantragen
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
Besucheranschrift
54584 Jünkerath
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- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
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- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
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Kreisverwaltung Vulkaneifel
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Adresse
54550 Daun
Postanschrift
54543 Daun
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Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Kfz-Zulassung
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54550 Daun