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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung

Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

  • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen teilnehmen (Intensivsprachkurs in Deutsch),
  • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
  • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

Mainzer Straße 25
54550 Daun
Postanschrift 12 20
54543 Daun
+49 6592 933-0
+49 6592 9850-33
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