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mixins.searchInfo_searchTermWohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3.2 - Bürgerservice

Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Burgstraße 6
54576 Hillesheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Rathausplatz 1
54584 Jünkerath
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000
Alle Informationen anzeigen