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Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn ein Anerkennungsverfahren bei einer in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zuständigen Stelle durchgeführt wurde und die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die
-    die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
-    für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang)
erforderlich sind.
Zu Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form (Praktika im Betrieb, theoretische Lehrgänge, Mischformen), Vorbereitungskurse auf Prüfungen und Sprachkurse.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer der Qualifikationsmaßnahme, höchstens jedoch für 18 Monate erteilt.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 10 Stunden je Woche ausüben.
 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde

Mainzer Straße 25
54550 Daun
06592 933-6284

Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

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