Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.
Adressdaten
Adresse
54550 Daun
Postanschrift
54543 Daun
Kontakt
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Kreisverwaltung Vulkaneifel - Soziales
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Besucheranschrift
54550 Daun
Gebäudezugänge
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Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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